Zustimmung bei Wunsch nach freiwilliger Verpflichtung in den brasilianischen Streitkräften
Komplettpreis.
Keine versteckten Kosten.
Kein Risiko.
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband (z.B. Militärpolizei) eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit (hier: die brasilianische Staatsangehörigkeit) er besitzt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.
Sie streben eine Karriere in den brasilianischen Streitkräften und wollen sich freiwillig verpflichten in diesen zu dienen, wollen jedoch Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren?
Dann beauftragen Sie uns, die benötigte Zustimmung des Bundesministeriums für Verteidigung für Sie einzuholen.
- Checkliste aller einzureichenden Dokumente
- Anfertigung des Formschreibens
- Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden
- Einholung der Zustimmung & anschließende Übersendung an Sie