Beibehaltungsgenehmigung
Komplettpreis.
Keine versteckten Kosten.
Kein Risiko.
Sie möchten die brasilianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, ohne die deutsche dadurch zu verlieren?
Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt grundsätzlich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (Ausnahme: der Erwerb einer anderen EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz).
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur vermieden werden wenn Sie vor der Einbürgerung eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) erhalten haben.
Die Beibehaltungsgenehmigung muss über die zuständige Auslandsvertretung bei dem Bundesverwaltungsamt beantragt und von dort genehmigt werden. Im Anschluss wird Ihnen die Beibehaltungsgenehmigung durch die zuständige Auslandsvertretung an Sie ausgehändigt, diese ist 2 Jahre gültig. Erst im Anschluss darf die brasilianische Staatsangehörigkeit erworben werden.
Sollte die Einbürgerung in Brasilien innerhalb der zweijährigen Frist nicht erfolgt oder absehbar sein, dass die Einbürgerung in dieser Frist nicht erfolgen wird, so sollten Sie ca. 3-4 Monate vor Ende der Frist eine Anschlussgenehmigung beantragen.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Sie möchten eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen?
- Checkliste aller einzureichender Dokumente
- Vorbereitung & Ausfüllen des Antragsformulars
- Terminbuchung bei der zuständigen Auslandsvertretung*
- Überweisung der fälligen Gebühren
Sie möchten zusammen mit weiteren Familienmitgliedern Ihren Antrag stellen?
Kontaktieren Sie uns und wir erstellen gerne ein auf Sie und Ihre Familie abgestimmtes individuelles Angebot.