Konsulatsmatrikel

Ist ihr Vorfahre vor 1904 ausgewandert, so hat ihr Vorfahre automatisch nach Ablauf von 10 Jahren dauerhaftem Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er sich nicht bei einem deutschen Konsulat in die Konsulatsmatrikel ( = Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen. 

Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.

Die Namensregister von allen bis heute erhaltenen Konsulatsmatrikeln der deutschen Konsulate in Brasilien finden Sie unter folgendem Link: Konsulatsmatrikel

Außerdem stehen diese Register nun mit dem Recherchetool invenio online zur Verfügung. Es bedarf dazu keiner Anmeldung im System oder eines vorherigen Kontakts mit dem Auswärtigen Amt oder einer Auslandsvertretung.
Unter dem folgenden Link finden Sie das Recherchetool invenio online, das eine Suche in den folgenden Konsulatsmatrikeln und Passregistern Bahia, Belem, Joinville, Juiz de Fora, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Santos, Sao Francisco do Sul und Sao Paulo ermöglicht: invenio online

Die Konsulatsmatrikel der ehemaligen Konsulate in Curitiba, Blumenau, Florianópolis, Rio Grande, Erechim, Cruzeiro, Petrópolis, Campinas und anderen sind nach hiesigem Kenntnisstand verloren gegangen oder ihr Verbleib unbekannt.

Sollten Sie Ihren vor 1904 ausgewanderten Vorfahren in einem der Register gefunden haben, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.